15. April 2026

Zehnte Fachtagung zum Polizeirecht: Einvernahmen in der Strafverfolgung

Am 13. März 2026 fand die zehnte Fachtagung zum Polizeirecht statt, die von der Universität Bern, dem Schweizerischen Polizei-Institut, der Kantonspolizei Bern und dem Netzwerk «Cost Action ImpleMéndez» organisiert wurde. An der Tagung wurden die Méndez-Prinzipien für die Einvernahmepraxis vorgestellt, bei denen ein gewaltfreier, beziehungsbasierter Ansatz befolgt wird, um verlässliche Informationen zu erhalten.

Bei der zehnten Fachtagung zum Polizeirecht war der Saal der Universität Bern mit fast 200 Personen aus Polizei, Wissenschaft und Sicherheit bis auf den letzten Platz besetzt. Rednerinnen und Redner aus der Westschweiz, der Deutschschweiz und dem Ausland legten in ihren Beiträgen dar, wie die Méndez-Methode entwickelt wurde und in den Polizeikorps konkret angewendet wird.

Entstehung der Methode

Die Méndez-Prinzipien entstanden aus folgender Erkenntnis: Das Fehlen einer strukturierten Befragungsmethode und die Anwendung von Zwang, um Geständnisse zu erlangen, sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern führen auch zu vielfältigen Justizirrtümern. Nachdem Juan E. Méndez weltweit Fälle von Zwangsanwendung bei Einvernahmen beobachtete, gründete der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter 2016 einen Ausschuss, der damit betraut wurde, internationale Normen auszuarbeiten. Diese sollen dazu beitragen, die körperliche und seelische Unversehrtheit der befragten Personen zu schützen, seien dies Zeugen, Opfer oder Verdächtige. 2021 legte der Ausschuss die «Prinzipien zu effektiven Vernehmungen für Ermittlungen und Informationssammlungen», die sogenannten Méndez-Prinzipien, vor.

Vertrauensverhältnis als zentrales Element

«Stellen Sie sich vor, Sie müssten der Person, die rechts von Ihnen sitzt, Ihr grösstes Geheimnis verraten. Würden Sie das tun?» 

Mit dieser Frage zeigte Richard Kempshall, Polizeiinspektor bei der Metropolitan Police in England, wie wichtig es ist, die Befragungssituation für die befragte Person so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. «Auf Seiten der Polizei darf niemand zum ‹bad guy› werden oder die Situation verschlimmern. Dies ist nicht nur aus ethischer Sicht, sondern auch für die Effizienz der Ermittlungen von grundlegender Bedeutung, weil sich eine beschuldigte Person, die von einer oder einem Polizeiangehörigen bedrängt wird, jeder weiteren Zusammenarbeit verschliesst.» 

Auch der Befragungsort selbst verdiene Beachtung, da die Gefängnisumgebung ständig die ungleichen Machtverhältnisse zwischen der Person, die die Einvernahme durchführt, und der Person, die einvernommen wird, vor Augen führe. Für den Versuch, dieses Ungleichgewicht zu verringern, helfe es bereits, die Umgebung einladender zu gestalten, indem man das Gespräch etwa an einem niedrigen Tisch mit Getränken führe. Dies trage dazu bei, das Gespräch eher als Dialog auf Augenhöhe zu gestalten. «Die Wahrheit kann nicht aus der betreffenden Person herausgepresst werden, sondern muss mit ihr zusammen rekonstruiert werden», so Richard Kempshalls Fazit.

Wissenschaftliche Methode 

Es reicht jedoch nicht aus, ein Vertrauensverhältnis zur befragten Person aufzubauen. Polizistinnen und Polizisten müssen sich in den Befragungsmethoden ständig weiterbilden. «Eine der grössten Herausforderungen ist die Übernahme wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis», erklärte Lennart May von der Medical School Berlin

Denn eine Einvernahme lässt keine Improvisation zu. «Man muss die Informationen, die man sammeln möchte, auflisten, um das Gespräch bei Bedarf entsprechend zu steuern. Es ist besser, die befragte Person ihre Geschichte erzählen zu lassen und sie höchstens mit offenen, nicht zielgerichteten Fragen zu lenken, um möglichst vollständige Angaben zu erhalten», betonte Julie Courvoisier von der Neuenburger Kantonspolizei. Am Ende der Befragung muss sich die einvernehmende Person selbst einer kritischen Selbsteinschätzung unterziehen, um sich ständig zu verbessern. Dazu gehört insbesondere das erneute Ansehen von Einvernahmen, wenn diese aufgezeichnet wurden. 

Weiterbildung ist wichtig

Um auf dem neuesten Stand der Einvernahmetechniken zu bleiben, empfehlen die Méndez-Prinzipien schliesslich, dass sich Polizistinnen und Polizisten während ihrer gesamten Karriere weiterbilden. In diesem Zusammenhang stellte das SPI sein Kursangebot vor, mit dem Polizeiangehörige leistungsfähige Werkzeuge an die Hand bekommen, die den Fortschritt der Ermittlungen erleichtern und gleichzeitig die Unversehrtheit der Befragten schützen. 

Nachfolgend einige Beispiele für Kurse auf Deutsch und Französisch:

  • Das Opfer im polizeilichen Ermittlungsverfahren: Praktische Vorbereitung und Durchführung von Einvernahmen und deren Protokollierung (mit Schauspielern/-innen als Opfern)
  • Ermittlung Eigentumsdelikte – Grundkurs: Die häufigsten Fehlerquellen/Stolperfallen bei der Vorbereitung und Durchführung von Einvernahmen erkennen
  • Bekämpfung von Menschenhandel – Fortbildungskurs: Opfereinvernahmen und ihre fachspezifischen Besonderheiten, polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Fallbeispiele
  • Fachkurs Kindesbefragung gem. Art. 154 StPO: Schulung in der Anwendung des Befragungstools für die Einvernahme von Kindern gem. Art. 154 StPO (BEK)

 

  • Lutte contre la traite d’êtres humains – Cours de base: Befragung von Opfern von Menschenhandel
  • Gestion des menaces: Gespräche mit Tätern/-innen und Opfern von Bedrohungen (Tools für Evaluierung, Deeskalation und Gesprächsführung)
  • Audition des victimes mineures d’abus et de violences sexuels – Cours de base : NICHD-Protokoll
  • Audition des victimes et/ou témoins mineur·e·s – Séminaire de perfectionnement


Mehr Informationen zum SPI-Kursangebot finden Sie auf der NBPP.

Michela  Abele
Abele Michela Wissenschaftlicher Mitarbeiter Forschungskoordination und Wissensmanagement

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