03. August 2020

Fachtagung «Filmen während Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum»

Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte und das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) laden gemeinsam zur 6. Fachtagung zum Polizeirecht in der Eventfabrik Bern ein.

Die Veranstaltung wurde pandemiebedingt auf 2021 verschoben.

Handyvideos von Polizeiaktionen im Internet, Kameraaufnahmen durch die Polizei bei Kundgebungen und Sportveranstaltungen, der Ruf nach Bodycams für Polizistinnen und Polizisten bei polizeilichen Personenkontrollen, öffentliche Internetpranger, Drohneneinsätze oder Anzeigen gegen filmende Personen wegen Hinderung einer Amtshandlung: Das Filmen bei Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum schlägt immer wieder hohe Wellen, und zwar auf allen Seiten.

Betroffene, Passantinnen und Passanten sowie Medienschaffende betonen, sie fühlten sich verpflichtet, unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Polizei zu dokumentieren, wenn sie diese wahrnehmen. Dagegen argumentiert die Polizei, das Filmen behindere die Einsatzkräfte in der Ausübung ihrer Pflicht und verletze ihre Persönlichkeitsrechte.
Teilnehmende von Kundgebungen oder Sportveranstaltungen wehren sich unter Berufung auf die Versammlungsfreiheit und ihre Persönlichkeitsrechte dagegen, von der Polizei gefilmt zu werden. Die Polizei ihrerseits betont, Kameraaufnahmen seien erforderlich, um den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und allenfalls Straftaten aufzuklären.

So unterschiedlich die Positionen sind, eines haben sie gemeinsam: Alle Akteurinnen und Akteure möchten selbst filmen und die Aufnahmen verwenden dürfen – aber selbst gefilmt werden möchte niemand.

Vor diesem Hintergrund will die Tagung des SKMR aufzeigen, welche verfassungs-, verwaltungs- und polizeirechtlichen Grundlagen und welche straf- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Filmen anlässlich von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum zu beachten sind. An der Tagung soll die praktische Umsetzung dieser Vorgaben diskutiert werden, wobei sowohl die Sicht der Polizei als auch die Perspektive von Betroffenen, Passantinnen und Passanten und Medienschaffenden einbezogen wird. Beleuchtet werden insbesondere die Grenzen des Filmens einerseits bei Polizeieinsätzen anlässlich von Kundgebungen und Sportveranstaltungen, andererseits bei polizeilichen Standardmassnahmen wie z.B. Personenkontrollen. Technisch kann es sich dabei um fest installierte Kameras, Handkameras und Bodycams oder auch Drohnen handeln.

An der Tagung werden neben Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Polizei und Anwaltschaft teilnehmen. Abgeschlossen wird die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion, an der aktuelle Problempunkte aus Sicht der Praxis diskutiert werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Polizeimitarbeitende, Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden, Medienschaffende, Fachpersonen des Bundes, der Kantone und städtischer Behörden, Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen und NGOs sowie weitere interessierte Personen.

Es wird eine Simultanübersetzung auf Französisch angeboten.


Flyer zur Fachtagung

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