Vorbehaltlich des bundesrätlichen Entscheids vom 27. Mai 2020 führt das SPI die Kurse und Lehrgänge ab dem 8. Juni 2020 grundsätzlich wieder durch. Einzelne Kurse werden aus organisatorischen Gründen auf den Herbst oder auf 2021 verschoben.
Der Bundesrat hat die Aufhebung des Betriebsverbots von Ausbildungsstätten für den 8. Juni 2020 angekündigt, fällt diesen Entscheid erst am 27. Mai und nur bei weiterhin positiv verlaufender Entwicklung.
Das SPI bereitet sich deshalb bereits mit Hochdruck auf den Moment vor, ab welchem die Wiederaufnahme seiner Kurse möglich sein wird. Dabei ist es unsere oberste Priorität, die Gesundheit und Sicherheit unserer Kursteilnehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen zu gewährleisten.
Ein auf die Weisungen und Empfehlungen des Bundesrats gestütztes Schutzkonzept stellt sicher, dass während der Kursveranstaltungen sämtliche Vorgaben erfüllt werden. Weiter beurteilt das SPI zurzeit jeden Kurs einzeln auf seine Durchführbarkeit hin und legt zusammen mit den Kursstäben die jeweils zusätzlich erforderlichen Schutzmassnahmen fest. Im Zweifelsfall wird der Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Mit den davon betroffenen Personen nimmt das SPI direkt Kontakt auf.
Nach wie vor beobachtet das SPI die Lageentwicklung laufend und mit grosser Aufmerksamkeit. Die Informationen auf der SPI-Webseite werden jeweils aktualisiert.
Für detailliertere Informationen zur aktuellen Situation in der Schweiz, den empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln und weiteren häufig gestellten Fragen verweisen wir auf die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Aktualisiert am 20.05.2020 um 15:00 Uhr.