Fachausweis
Wer die erforderliche Grundausbildung absolviert und anschliessend die Berufsprüfung besteht, erhält den Fachausweis „Polizist/Polizistin“, welcher dazu berechtigt, den Polizeiberuf auszuüben.Der Fachausweis bietet folgende Vorteile:
- Eidgenössische Anerkennung (Vergleich zu anderen Berufsbildungen)
- Bestätigung der Grundkompetenzen eines Generalisten
- Die Möglichkeit, als Polizist/-in tätig zu sein (in vielen Korps ist der Fachausweis Pflicht)
- Zugang zur Höheren Fachprüfung
Rahmenlehrplan für Polizist/Polizistin vom 05.11.2014
Weitere Auskünfte finden Sie unter den allgemeinen Informationen, im Reglement oder in der Wegleitung.
Kontakt
Stefan Aegerter
Leiter Eidg. Prüfungen und QualitätsmanagementT 032 723 81 03
Muriel del Sarto
Sekretariat Geschäftsstelle Eidg. PrüfungenT 032 723 81 21