DIPLOM

 

Das Diplom «Polizist/Polizistin» bescheinigt die Kompetenzen auf der ersten Hierarchiestufe für Spezialisten/-innen, Ausbilder/-innen oder Polizeikader. Es wird nach erfolgreichem Bestehen der höheren Fachprüfung ausgehändigt. Weitere Auskünfte finden Sie unter den allgemeinen Informationen, im Reglement oder in der Wegleitung.

Das Diplom Polizist/Polizistin bietet folgende Vorteile:

  • Anerkennung auf eidgenössischer Ebene (vergleichbar mit anderen Ausbildungen)
  • Bescheinigung von weiterführenden Kompetenzen (Spezialist/-in, Ausbilder/-in, Chef/-in)
  • Bestätigung von Kompetenzen für den Zugang zu einer Stelle auf der ersten Hierarchiestufe
  • Zulassung zu Hochschulbildung

 

Rahmenlehrplan

Rahmenlehrplan Höhere Fachprüfung

Im Jahr 2012 sind die Übergangsbestimmungen ausgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Interessierten 40 Modultage nachweisen können, um an die Prüfung zugelassen werden zu können.

Für Kurse, deren Anforderungen gleichwertig mit den aufgelisteten Wahl- und Pflichtmodulen sind, können die Anbieter die Zertifizierung beantragen. In den nachfolgenden Formularen finden Sie sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf einer Zertifizierung/Rezertifizierung.

Die Voraussetzungen stützen sich auf den Rahmenlehrplan HFP, der ebenfalls nachfolgend verfügbar ist.

Interessierte Polizisten/-innen haben die Möglichkeit, nach Ablauf der Bescheinigung eine qualitativ gleichwertige Prüfung zu beantragen, welche die Kurse betrifft, die sie besucht haben, auch wenn diese Kurse nicht auf der Modulliste aufgeführt sind. Die notwendigen Dokumente und Informationen werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

Eidg. Höhere Fachprüfung (HFP): Zertifizierung von Kursen als Module für die Höhere Fachprüfung

Eidg. Höhere Fachprüfung (HFP): Rezertifizierung von Kursen als Module für die Höhere Fachprüfung

 

Voraussetzungen

 

  • 5 Jahre Berufserfahrung als Polizist/in
  • Weiterbildungen (ab 2013 insgesamt mindestens 40 Tage in modularer Form)
  • Obligatorisches Abschlussmodul
  • Höhere Fachprüfung (umfasst die Diplomarbeit, deren Präsentation und eine Befragung)

 

Anmeldung und Fahrplan

Die Geschäftsstelle organisiert jährlich eine Prüfung. Die entsprechenden Daten sind im Fahrplan aufgeführt.

Informationen HFP 2024

Alle Informationen zur Diplomarbeit finden Sie weiter unten.

Anmeldemodalitäten

Die Anmeldung erfolgt online durch den Ausbildungsverantwortlichen Ihres Korps. Es ist die Anmeldung zum obligatorischen Abschlussmodul beizufügen.

Anmeldung zu den Prüfungen

Der Ausbildungsverantwortliche Ihres Korps bestätigt Ihre Kompetenzen und gibt das Thema Ihrer Diplomarbeit und den Namen Ihres Mentors bekannt.

Zugelassen zur Prüfung sind alle Polizist/innen, die über den Fachausweis oder ein Zertifikat Polizist/Polizistin und fünf Jahre Berufserfahrung verfügen sowie die erforderlichen Weiterbildungstage vorweisen können.

Prüfungsordnung und Wegleitung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung wurde am 10. April 2007 von der Direktorin des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie unterschrieben und ist rechtskräftig.

 

Wegleitung

Diplomarbeit

Neben allen didaktischen Methoden eignet sich die Diplomarbeit am besten dazu, die Kompetenzen der Kandidat/innen zur Höheren Fachprüfung zu prüfen.

Bei der Diplomarbeit können sich die Kandidat/innen aktiv und selbstständig in ein Projekt einbringen. Die behandelten Themen sollten für die Polizei als Ganzes von Interesse sein.

Ziel der Diplomarbeit ist es, eine Problematik zu untersuchen oder eine Fragestellung zu beantworten, die im Polizeikorps des/der Kandidaten/in gerade aktuell ist. Das gewählte Thema sollte einen praktische Bezug haben und eng mit dem polizeilichen Berufsalltag und der Tätigkeit des Kandidaten zusammenhängen.

In der Diplomarbeit können die Kandidat/innen ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, die erworbenen Kenntnisse anzuwenden. Sie reflektieren eine komplexe Thematik aus ihrer alltäglichen Tätigkeit und entwickeln innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eine Lösung dafür. Bei der Themenwahl können die Kandidaten auf ein laufendes Projekt aus ihrem beruflichen Umfeld zurückgreifen, sofern der gewählte Teil des Projekts interessante Aspekte aufweist und im Umfang der Arbeit abschliessend behandelt werden kann.

Die Diplomarbeit sollte zwischen 30 und 40 Seiten lang sein (ohne Anhang) und in einem Zeitaufwand von etwa 80 bis 120 Stunden verfasst werden. Nach dem Abschlussmodul haben der/die Kandidat/in fünf Monate Zeit, ihre Diplomarbeit zu schreiben.

Die Diplomarbeiten der vergangenen Jahre sind über den Katalog CentreDoc verfügbar.

Innovationspreis HFP ‘Reto Habermacher’


Polizistinnen und Polizisten leisten mit dem erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung einen wichtigen Beitrag für die Qualität, die Weiterentwicklung und die Innovation der Polizeiarbeit. Unter all den eingereichten Diplomarbeiten wird die innovativste mit dem Innovationspreis HFP ‘Reto Habermacher’ ausgezeichnet. 

Die Trägerschaft, bestehend aus je einer Vertretung der KKPKS, der SVSP, dem VSPB und dem SPI, prämiert diese Auszeichnung mit einem Barpreis von 2'000.- CHF, welcher an der Diplomfeier der HFP übergeben wird. 

Weitere Informationen finden Sie hier: